Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 13 B 2623/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
TKG § 24 Abs. 2 Nr. 2
Telekom-Tarif AktivPlus xxl (neu)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für ein Telekommunikationsentgelt
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5; ; TKG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; TKG § 80 Abs. 2; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 20 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Telekom darf die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" weiter anbieten
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Null-Tarife der Telekom weiter im Angebot
- heise.de (Pressebericht, 29.01.2004)
Telekom die XXL- und Calltime-Tarife erlaubt
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schutz des Wettbewerberinteresses im Rahmen der Entgeltgenehmigung; Antrag gegen sofortige Vollziehbarkeit; Wettbewerbsrechtlicher Verstoß des Flatrate-Elements oder des nutzungsdauertarifierten Elements des Tarifs AktivPlus xxl (neu); Entgelt zwischen der ...
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
"AktivPlus"-Tarife der DTAG rechtmäßig
- beck.de (Leitsatz)
AktivPlus xxl (neu)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"AktivPlus"-Tarife der DTAG rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Köln, 15.12.2003 - 1 L 2579/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2003 - 13 B 2623/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 13 B 2623/03
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 1515
- MMR 2004, 278
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01
Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 13 B 2623/03
Die Antragstellerin ist insbesondere antragsbefugt, weil sie sich auf eine Verletzung des § 24 Abs. 2 Nr. 2 TKG beruft, der nach dem Urteil des BVerwG vom 10.10.2002 - 6 C 8.01 - im Rahmen der Entgeltgenehmigung das Interesse der Wettbewerber des regulierten Unternehmens schützt, eine solche Rechtsverletzung möglich ist und sie zum Kreis der Wettbewerber der Beigeladenen auf dem hier relevanten Markt zählt.
- VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04
Wegfall des Rechtsschutzinteresses; Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage; …
Dies folgt bezüglich der gerügten, von der RegTP zur Ermittlung der Dumpinguntergrenze verwendeten IC+25%-Formel" schon daraus, dass diese jedenfalls in der Rechtsprechung des OVG NRW für unbedenklich erachtet worden ist, vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - 13 B 2623/03 -. - VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04
Drittschützende Norm als Voraussetzung der Zulässigkeit der Anfechtung einer …
Dies folgt bezüglich der gerügten, von der RegTP zur Ermittlung der Dumpinguntergrenze verwendeten "IC+25%-Formel" schon daraus, dass diese jedenfalls in der Rechtsprechung des OVG NRW für unbedenklich erachtet worden ist, vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - 13 B 2623/03 - Die weiter zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob die von der RegTP einkalkulierte Sicherheitsmarge von 33% zwischen erwarteten Einnahmen der Beigeladenen und den in Anwendung der "IC+25%-Formel" ermittelten Kosten ausreicht, um Prognoseunsicherheiten im Benutzerverhalten auszugleichen, entzieht sich der Beurteilung im vorliegenden gerichtlichen Eilverfahren.