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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 13 B 2623/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4449
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 13 B 2623/03 (https://dejure.org/2004,4449)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2004 - 13 B 2623/03 (https://dejure.org/2004,4449)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 13 B 2623/03 (https://dejure.org/2004,4449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für ein Telekommunikationsentgelt

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; TKG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; TKG § 80 Abs. 2; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Telekom darf die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" weiter anbieten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Null-Tarife der Telekom weiter im Angebot

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2004)

    Telekom die XXL- und Calltime-Tarife erlaubt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz des Wettbewerberinteresses im Rahmen der Entgeltgenehmigung; Antrag gegen sofortige Vollziehbarkeit; Wettbewerbsrechtlicher Verstoß des Flatrate-Elements oder des nutzungsdauertarifierten Elements des Tarifs AktivPlus xxl (neu); Entgelt zwischen der ...

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    "AktivPlus"-Tarife der DTAG rechtmäßig

  • beck.de (Leitsatz)

    AktivPlus xxl (neu)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "AktivPlus"-Tarife der DTAG rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1515
  • MMR 2004, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 13 B 2623/03
    Die Antragstellerin ist insbesondere antragsbefugt, weil sie sich auf eine Verletzung des § 24 Abs. 2 Nr. 2 TKG beruft, der nach dem Urteil des BVerwG vom 10.10.2002 - 6 C 8.01 - im Rahmen der Entgeltgenehmigung das Interesse der Wettbewerber des regulierten Unternehmens schützt, eine solche Rechtsverletzung möglich ist und sie zum Kreis der Wettbewerber der Beigeladenen auf dem hier relevanten Markt zählt.
  • VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses; Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage;

    Dies folgt bezüglich der gerügten, von der RegTP zur Ermittlung der Dumpinguntergrenze verwendeten IC+25%-Formel" schon daraus, dass diese jedenfalls in der Rechtsprechung des OVG NRW für unbedenklich erachtet worden ist, vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - 13 B 2623/03 -.
  • VG Köln, 17.02.2005 - 1 L 1871/04

    Drittschützende Norm als Voraussetzung der Zulässigkeit der Anfechtung einer

    Dies folgt bezüglich der gerügten, von der RegTP zur Ermittlung der Dumpinguntergrenze verwendeten "IC+25%-Formel" schon daraus, dass diese jedenfalls in der Rechtsprechung des OVG NRW für unbedenklich erachtet worden ist, vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - 13 B 2623/03 - Die weiter zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob die von der RegTP einkalkulierte Sicherheitsmarge von 33% zwischen erwarteten Einnahmen der Beigeladenen und den in Anwendung der "IC+25%-Formel" ermittelten Kosten ausreicht, um Prognoseunsicherheiten im Benutzerverhalten auszugleichen, entzieht sich der Beurteilung im vorliegenden gerichtlichen Eilverfahren.
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